Ehefrauen: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 02. November 1963 durften erstmals die Ehefrauen der Ortsvereinsmitglieder nur als Besucher an einer offiziellen Herbstversammlung des Ortsverein teilnehmen. An der Generalversammlung vom 09. Mai 1964 wurde dann den Wittwen im Dorf, die gleichzeitig Hausbesitzer sind erlaubt, selber Mitglied im OV zu werden und an der Herbstversammlung als stimmberechtigtes Mitglied teilzunehmen. Vier Jahre später, an der Generalversammlung vom 20. April 1968 war der Vorstand gewillt den Antrag zu prüfen, dass alle Frauen im Dorf Mitglied im Ortsverein werden können. Anlässlich der Herbstversammlung vom 09. November 1968 wurde diesem Antrag stattgegeben. Seither sind die Frauen (auch ledige) aus Hegi und Hegifeld als Vollmitglied akzeptiert. Zu guter Letzt wurden die neu zu erstellenden Statuten an der Generalversammlung vom 21. März 1970 angenommen. Gleichzeitig wurde an | Am 02. November 1963 durften erstmals die Ehefrauen der Ortsvereinsmitglieder nur als Besucher an einer offiziellen Herbstversammlung des Ortsverein teilnehmen. An der Generalversammlung vom 09. Mai 1964 wurde dann den Wittwen im Dorf, die gleichzeitig Hausbesitzer sind erlaubt, selber Mitglied im OV zu werden und an der Herbstversammlung als stimmberechtigtes Mitglied teilzunehmen. Vier Jahre später, an der Generalversammlung vom 20. April 1968 war der Vorstand gewillt den Antrag zu prüfen, dass alle Frauen im Dorf Mitglied im Ortsverein werden können. Anlässlich der Herbstversammlung vom 09. November 1968 wurde diesem Antrag stattgegeben. Seither sind die Frauen (auch ledige) aus Hegi und Hegifeld als Vollmitglied akzeptiert. Zu guter Letzt wurden die neu zu erstellenden Statuten an der Generalversammlung vom 21. März 1970 angenommen. Gleichzeitig wurde an dieser GV auch Frau Erna Hofmeister als erste Frau in den Vorstand als Aktuarin gewählt. |
Aktuelle Version vom 12. Juli 2012, 20:23 Uhr
Am 02. November 1963 durften erstmals die Ehefrauen der Ortsvereinsmitglieder nur als Besucher an einer offiziellen Herbstversammlung des Ortsverein teilnehmen. An der Generalversammlung vom 09. Mai 1964 wurde dann den Wittwen im Dorf, die gleichzeitig Hausbesitzer sind erlaubt, selber Mitglied im OV zu werden und an der Herbstversammlung als stimmberechtigtes Mitglied teilzunehmen. Vier Jahre später, an der Generalversammlung vom 20. April 1968 war der Vorstand gewillt den Antrag zu prüfen, dass alle Frauen im Dorf Mitglied im Ortsverein werden können. Anlässlich der Herbstversammlung vom 09. November 1968 wurde diesem Antrag stattgegeben. Seither sind die Frauen (auch ledige) aus Hegi und Hegifeld als Vollmitglied akzeptiert. Zu guter Letzt wurden die neu zu erstellenden Statuten an der Generalversammlung vom 21. März 1970 angenommen. Gleichzeitig wurde an dieser GV auch Frau Erna Hofmeister als erste Frau in den Vorstand als Aktuarin gewählt.